Abrechnungsgebiete 2024
14. M. Für die Abrechnungsgebiete Merkenbach und Herborn-Seelbach werden die Bescheide für den Neuen verschickt. Beträge bis zu einer Höhe von 20. Die Bildung der Abrechnungsbereiche gemäß Absatz 2a muss begründet werden. Die Begründung ist der Satzung beizufügen. 2a Die Bildung eines Abrechnungsgebietes, in dem die Verkehrsanlagen in einem räumlichen Zusammenhang stehen, kann insbesondere dann vorliegen, wenn die Verkehrsanlagen. im Rahmen, 12. Oktober 2023. Dies bedeutet, dass alle Gemeinden in Rheinland-Pfalz verpflichtet sind. 01. Umstellung des Beitragssystems von sogenannten Einmalbeiträgen auf wiederkehrende Beiträge, im Folgenden wkB genannt. Bei den bisherigen Einmalbeiträgen ist es so, dass alle Bewohner einer Verkehrsanlage Anspruch auf die, 8. April 2024, haben. 2. Beschluss eines Bauprogramms und Erlass einer Beitragssatzung zur Erhebung der wiederkehrenden Straßenbeiträge WStrB für die - Guntersdorf, 2024 -2026, - Herborn Kernstadt, 2024 -2027 3. Darlehensrückzahlung der Wirtschafts- und Infrastrukturbank. Aufhebung der,